Seminare
CE-Kennzeichnung für Anlagen, Maschinen und Geräte im Europäischen Binnenmarkt
Seit 1995 ist die CE-Kennzeichnung nach der Maschinenrichtlinie gesetzlich vorgeschrieben. Danach bereits mehrmals geändert, ist die 2006/42/EG heute die aktuell gültige Fassung. Aber noch weitere EG-Richtlinien fordern das CE-Zeichen.
Dies wirft bis heute noch mehr offene Fragen auf als sichere Antworten zum Umgang mit der CE-Kennzeichnung. Fachbegriffe wie, CE-konform, Richtlinienkonformität oder Normenkonformität tragen eher zur Verwirrung bei, als dass sie Klarheit schaffen.
In Tagesseminaren wird das Wesentliche zusammengefasst und an einem Beispiel auch geübt, wie eine Risikobeurteilung für Maschinen, Geräte und Anlagen effizient durchgeführt werden können oder sich Betriebsanleitungen kostengünstig erstellen lassen.
Die Seminare im Einzelnen
- Umsetzung der CE-Kennzeichnung allgemein
- Risikobeurteilung im Maschinen- und Anlagenbau
- Betriebsanleitungen CE-Konform und wirtschaftlich